19. Nov 2024
Kurzbericht vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
19. Nov 2024
Kurzbericht vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
07. Nov 2024
Erfahrungsbericht Großbaustelle Jahnshof
Erfahrungsbericht
Großbaustelle Konradsheim Jahnshof
Stand November 2024
Im Dorf Konradsheim, Stadtteil von Erftstadt, ist nach mehr als 30 Jahren Stillstand eine nicht mehr genutzte große Fläche einer neuen Nutzung zugeführt worden. Die alte Bebauung, von der Ausnahme der alten ehemaligen Dorfkneipe abgesehen, hatte keinen architektonischen oder Denkmal Wert, verfiel immer mehr und stellte eine Gefahr für die Anwohner dar. Die neue Nutzung war wegen der Größe sehr ambitioniert. Das ganze Gelände sollte komplett einer einzigen Nutzung zugeführt werden. Die Stadt Erftstadt verfügt über keine Erfahrungen mit einer so großen Baustelle und wohl auch nicht über die dazu erforderliche Unterstützung durch Werkzeuge für Planung, Software, Kontrolle und Management. Verschärfend kommt hinzu, dass bedingt durch die Lage des Grundstückes, nicht nur eine Reihe privater Interessenten, sondern auch mehrere Behörden unterschiedlicher Ebenen in Teilen zuständig sind. Vorherzusehen waren Friktionen schon alleine durch das Fehlen einer gemeinsame Informationsplattform für alle Player. Planungswerkzeuge sind bis heute nicht vorhanden. Für die beteiligten Behörden sind ohne Planungswerkzeuge zeitgerechte Planungs- und Ausführungshandlungen kaum möglich und sind für das ganze Vorhaben ein zeitliches und finanziell unkalkulierbares Risiko. Die kleinteiligen Zuständigkeitsregeln der Behörden machen es zudem schwer, zum jeweils benötigten Zeitpunkt die erforderlichen Entscheidungen zeitgerecht zu erhalten. Die auf kommunaler Ebene übliche Nutzung von Knowhow regionale Firmen konnte, bedingt durch die Größenordnung, manche Defizite an Kompetenz und Erfahrung nicht ausgleichen. Für die Zukunft wäre es hilfreich, wenn das jeweilige Bundesland effektiv unterstützen könnte ohne die Kompetenzen vor Ort auszuhebeln.
Für die anstehenden Aktivitäten hat die IG Konradsheimer Bürger e.V. Wünsche mit dem Ziel, bisher erkannte Fehler nicht zu wiederholen.
1. Es wird eine allen Beteiligten offene Informationsplattform eingesetzt. Dazu wird eine ungeteilte Verantwortung geregelt. Die Mitglieder des Rates sind ebenfalls zugriffsberechtigt!
2. Der Durchführungsvertrag ist so anzupassen, dass er für alle beteiligte Behörden Gültigkeit hat.
3. Alle notwendigen Handlungen, die von den Regeln des Durchführungsvertrages abweichen sind vor den Rat der Stadt zu bringen und entweder zu Änderungen der Regeln des Vertrages oder zu einer Unterlassungsrüge zu bringen.
4. Für alle Beteiligte Behörden und Firmen ist jeweils ein Ansprechpartner mit Namen, Funktion und Erreichbarkeiten zu benennen.
5. Das Geflecht von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern ist sowohl für Behörden, als auch für die Firmen für alle Beteiligte einsehbar zu dokumentieren.
6. Es sind regelmäßige Sachstandsbesprechungen einzurichten, in denen Fortschritte, Absichten und Probleme für alle Beteiligte verständlich dokumentiert und veröffentlicht werden. Je nach Phase des Vorhabens sind die Abstände der Besprechungen unterschiedlich. Der Abstand ist grundsätzlich nicht größer als 1 Monat!
7. Der Baustellenverkehr ist vorab für alle verbindlich so zu regeln und zu beschildern, dass der Bau nicht behindert oder unnötig erschwert wird und die Belästigung des Verkehrs und der Anwohner erträglich bleibt. Die Regelungen sind frühzeitig zu veröffentlichen. Kurzfristige Änderungen sind abzusprechen mit den Beteiligten und Betroffenen.
8. Für alle Beteiligte liegt die oberste Koordinierungsverantwortung bei der Bürgermeisterin der Stadt Erftstadt, die Verantwortung zu delegieren ist nicht möglich. Ausnahmen sind der Urlaub und dienstliche Abwesenheiten.
Solche Großvorhaben sind keine Selbstläufer. Es wäre eine vollkommene Überschätzung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Stabsorganisationen, wenn derart umfangreiche Vorhaben mit den vorhandenen Teams zusätzlich gemeistert werden können. Das Mindeste, was gebraucht wird, ist eine Koordinierungsstelle für einen geordneten Informationsfluss, laufendes Controlling, Steuerung und Ablauf der Bewegungen vor Ort, Warnung vor Gefahren, zeitgerechtes Einholen von Entscheidungen. Mit nur geringen Kosten kann im Vorfeld ein Informations- und Erfahrungsaustausch mit Kommunen organisiert werden, die schon ähnliche Projekte gemeistert haben, mit dem Ziel die notwendigen Werkzeuge kennen und einsetzen zu lernen, Kontakte für schnelle Hilfe für Fragen aufzubauen und mit den eigenen Mitteln vor die Entwicklung zu kommen, statt nur auf Probleme zu reagieren. Selbst die Kontakte, die man im Normalfall als gut und hilfreich einschätzt, müssen für solche außergewöhnlichen Lagen wiederbelebt werden. Es kann nie schaden, die Erfahrung ausgeschiedener ehemaliger Mitarbeiter, Rentner und Pensionäre zu nutzen. Diese sind oft bereit auch ohne Vergütung zu helfen und man ist zudem sicher, vor Profilneurosen geschützt zu sein. Ehrlichkeit ist in Stresssituationen oberstes Gebot.
Es hat sich herausgestellt, dass man außergewöhnliche Situationen am besten meistert, wenn die beteiligten Mitarbeiter nicht an der kurzen, sondern an der langen Leine geführt werden. Kontrollfreaks, die sich alle Entscheidungen des nachgeordneten Bereiches selber vorbehalten, werden schnell scheitern, weil ihnen die Zeit durch weniger wichtige Aufgaben gestohlen wird und dann schnell die Übersicht verloren geht. Wichtig ist zudem einen klaren Unterschied zu machen zwischen „verwalten“ und „führen“. Bei Großprojekten treten sehr oft Situationen auf, für die es keine Lösungsmuster gibt, auf die aber schnell reagiert werden muss. Für solche Situationen werden deshalb Mitarbeiter benötigt, die umsichtig, schnell, entschlossen und eigenverantwortlich handeln. Die Bereitschaft Fehler zuzugeben und daraus für künftige Aufgaben zu lernen statt abzustreiten und die Schuld bei anderen zu suchen, ist die Voraussetzung bei Großprojekten eingesetzt zu werden.
(RU 20241107)
19. Okt 2024
Grundsteuer B - Erläuterungen
Liebe Konradsheimer, Nachbarn und Freunde!
Im Augenblick gibt es eine ganze Reihe von Aktivitäten. Durch entsprechende Zeitungsartikel ist die Grundsteuer B für das Jahr ab 2025 in den Vordergrund gerückt.
Grundsteuer B 2025
Wir sind als IG seit Beginn der durch das Bundesverfassungsgericht ausgelösten Steuerreform aktiv geworden, weil wir auf relativ einfache Fragen weder vom Finanzamt, noch von der Stadt Erftstadt klare Auskünfte erhalten haben. Wir sind dann eine Ebene höher gegangen und haben Fragen bei dem zuständigen Arbeitskreis für die Bewertung von Baugrundstücken gestellt. Wir haben Fragen auch an den für unsere Stadt aktiven Landtagsabgeordneten gestellt. Mit Hilfe der im Internet vorhandenen Software, die teilweise kostenlos und teilweise auch kostenpflichtig ist, haben wir für einige Grundstücke in Konradsheim die nötigen Berechnungen angestellt. Schnell wurde klar, dass die Steuerreform erhebliche Mängel hat. Wir haben uns dann nur mit der Grundsteuer B für Wohngrundstücke beschäftigt. Die Regelungen finden ihre Anwendung für Grundstückseigentümer, für selbstbewohnte Grundstücke und auch für Mieter, denn in der Miete ist ein Anteil der Grundsteuer enthalten. Die neue Grundsteuer wird aus den folgenden Angaben gebildet: Grundstückslage, Grundstücksgröße, Bebaut oder Unbebaut, Wohnfläche, Alter des Wohnhauses, Anzahl der Garagen und Stellplätze, usw. Aus diesen Zahlen wird ein Grundsteuerwert ermittelt, der wohl in etwa einem Verkaufswert ähnlich sein soll, unabhängig, ob das realistisch ist oder nicht. Dieser Grundsteuerwert ergibt multipliziert mit 0,31 von Tausend den Grundsteuermessbetrag.
Praktische Beispiele
1. Das Haus und Grundstück hätten einen Grundsteuerwert von 200.000 EURO, dann ergeben 0,031 Prozent davon einen Grundsteuermessbetrag von 62,00 EURO.
2. Das Haus und Grundstück hätten einen Grundsteuerwert von 600.000 EURO, dann ergeben 0,031 Prozent davon einen Grundsteuermessbetrag von 186,00 EURO.
Um aus diesem Grundsteuermessbetrag dann die tatsächliche jährliche Grundsteuer zu berechnen, muss der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde für die Grundsteuer B des anliegenden Jahres multipliziert werden. Die Angaben sind in Prozent und für Erftstadt ist dieser Wert für das laufende Jahr 730,00 Prozent. Für die beiden Beispiele ergeben sich dann:
Beispiel 1 - Für das kleine Haus mit kleinem Garten ergibt sich eine Grundsteuer von 452,60 EURO im Jahr, bei uns üblich in 4 Raten zu zahlen.
Beispiel 2 - Für das große Haus mit kleinem Garten ergibt sich eine Grundsteuer von 1.357,80 EURO im Jahr, ebenfalls in 4 Raten zu zahlen.
Soweit sieht das Verfahren logisch aus. Wenn zum Beispiel Haus und Grundstück dreimal so wertvoll sind, ist die Grundsteuer, wie die beiden Beispiele zeigen, auch 3-mal so hoch.
Als Anlage haben wir ein Blatt angefügt mit den Kopien der beiden Bescheide vom Finanzamt und den letzten Steuerbescheid, also 2024, von der Stadt Erftstadt. Den Kopien fehlen die persönlichen Angaben, um den strengen Regeln des Datenschutzes zu entsprechen. Der auf dem Formular aufgeführte Hebesatz (hier 730,00%), gilt also nur für Erftstadt und für das Jahr 2024. Für das nächste Jahr 2025 wird dieser Hebesatz wohl höher sein und für andere Orte bestimmt auch anders!
Um zu sehen, wie das mit der neuen Grundsteuer für die nächsten Jahre wird, haben wir vorgeschlagen, dass man die sogenannte Quote 2025 berechnet. Die Quote 2025 ergibt sich aus der Division des Grundsteuermessbetrages 2025 (=neu) durch den Grundsteuermessbetrag 2024 (=alt). Und wer das möchte, kann diese Quote 2025 an uns melden. Wir stellen diese Quoten dann ohne Namen zusammen und geben die Ergebnisse anonym unseren Mitgliedern und Freunden bekannt.
Erste Berechnungen haben wir durchgeführt. Es haben sich dabei einige Überraschungen ergeben. Hier eine Liste unserer Feststellungen, die bestimmt nicht vollständig sind.
Bemerkungen zu aufgetretenen Unklarheiten und Fehlern
1. Die Grundstücksflächen gehen sehr stark in das Ergebnis ein, weil die komplette Fläche wie ein Baugrundstück bewertet wird, egal, ob bebaut, oder unbebaut. Wer also einen Garten hat, selbst wenn dort nicht gebaut werden kann, der zahlt erheblich mehr Steuern als bisher.
2. Alte Gebäude, besonders auf dem Lande, haben eine relativ große Grundfläche, aber eine deutlich kleinere Wohnfläche im Verhältnis dazu. Das ist nämlich vollkommen klar, denn gerade im Dorf waren Wohnort und Arbeitsort unter einem Dach. Die daraus vom Finanzamt berechnete Wohnfläche ist erheblich höher, als tatsächlich vorhanden. Daraus ergibt sich eine hohe Grundsteuer.
3. Bei uns im Ort hat die Kommune seit ein paar Jahren die zu den Häusern führenden, also öffentlichen Straßen, den Bewohnern anteilig als Grundbesitz übereignet. Diese Flächen werden den Eigentümern nun mit dem Preis für Baugrundstücke in die Grundsteuer eingerechnet. Noch viel schlimmer ist der Versuch für unbebaute Grundstücke einen noch höheren Hebesatz einzuführen. Wenn das beschlossen wird, dann kosten die Straßen im Ort noch mehr als der bebaute Teil des Grundbesitzes. Selbst Flächengrößen, die kleiner sind, als ein Haus sein könnte, werden auf diese Art besteuert.
4. In anderen Bundesländern hat man schon gemerkt, dass gerade auf dem Land, und dazu zählt Konradsheim sicher, die Grundstücke nicht komplett bebaut werden sollen, um die dörfliche Struktur nicht in eine Vorstadt Struktur zu verwandeln. NRW hat das noch nicht gemerkt. Ich glaube, keiner von uns möchte auf dem Lande so lebende wie in der Stadt. Die neue Steuer kann dazu führen, dass über Kurz oder Lang alle unsere Gärten bebaut und in Wohngrundstücke umgewandelt werden.
5. In die Berechnung geht die Anzahl der Stellplätze und Garagen ein, die Steuer wird dadurch höher. Das ist aus meiner Sicht nicht gerecht, bedeutet, wer keine Garage und keinen Stellplatz hat, obwohl das vorgeschrieben ist, der zahlt weniger Steuern.
6. Die sogenannten Bodenrichtwerte wurden von einem Gutachterausschuss festgelegt. Nach Rückfrage bei dem für uns zuständigen Ausschuss haben wir die Auskunft erhalten, dass diese Bodenrichtwerte natürlich nur für die Baugrundstücke in den jeweiligen Zonen gelten, nicht aber für Wege, Straßen und Verkehrsflächen. Da sieht die Stadt Erftstadt anders und möchte für alle Grundstücke einer Bodenrichtwertzone den für Baugrundstücke vorgegebenen Betrag berechnen. Als Kinder haben wir das Eierdiebverhalten genannt: geliefert wird eine zerknüllte alte Zeitung und behautet wird, das sei ein Hühnerei mit dem entsprechenden Preis.
Die an manchen Orten vorgeschlagene Differenzierung zwischen bebauten und unbebauten Wohngrundstücken ist nach den jetzt vorliegenden Bescheiden nicht vorgesehen, die Bescheide müssten neu erstellt werden. Im Falle von Wegen und Straßen ist das schon überhaupt nicht zu verstehen. Bei den Anträgen zur Differenzierung fehlt der Zusatz, dass es nur um unbebaute Baugrundstücke handelt und nicht um Grundstücke, die nicht bebaut werden können.
8. Offensichtlich ist die fehlende Differenzierung zwischen Stadt und Land nicht in Ordnung. Eine Verdichtung der Bebauung von Dörfern sollte nicht stattfinden.
9. Die in manchen Fällen schon festgestellte unglaublich viel höhere Grundsteuer kann so nicht richtig sein. Das hätte in vorherigen Testläufen erkannt und geändert werden müssen. Die schon gehörte Begründung, dann sei zuvor eine viel zu niedrige Grundsteuer gezahlt worden, belegt eine unzumutbare Behörden Arroganz.
10. Wenn wir bisher Hilfe oder Auskünfte brauchten, wurden wir von einer Stelle zu anderen geschickt. Das ist unzumutbar und in einer Demokratie unwürdig. So etwas erinnert an einen Obrigkeitsstaat und nicht an eine funktionierende Verwaltung in unserer Demokratie.
11. Beschwerden und deren Bescheide lassen erkennen, dass die Bearbeiter oft nicht verstanden haben, um was es geht. Fehlende praktische Vorbereitung, fehlende Testläufe und mangelhafte Reaktionen auf Fehlerhinweise könnten auf erhebliche Mängel in der Digitalisierung des Problems bei den Behörden hindeuten. Alleine die Behandlung von Grundstücken, die zu mehreren Bodenrichtwertzonen gehören, zeigt, dass man versucht hat komplexe Sachverhalte durch Erlasse zu vereinfachen, indem man vorschreibt, dass nie mehr als zwei Bodenrichtwerte für ein Grundstück zu werten sind. Wir sind zurück in der Zeit der Rechenschieber!
12. Unberücksichtigt sind bei manchen Grundstücken die Vorgaben aus den Bereichen Gewässerschutz, Landschaftsschutz, Abstand zu Naturschutzzonen, Überflutungsflächen, Starkregengebiete usw. Das kann und darf so bei den Bodenrichtwerten nicht bleiben.
13. Die aufgezeigten Probleme beziehen sich nur auf Wohnbereiche, die Differenzen zu Gewerbeflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde bei unserer Untersuchung nicht betrachtet.
14. Es gibt wohl Fälle, bei denen die neue Grundsteuer B die Existenzgrundlage einer Familie wegen Unbezahlbarkeit zerstören wird. Was passiert mit den Kommunen, die wegen vieler Einsprüche ohne ausreichendes Steueraufkommen insolvent werden? Die neue Grundsteuer B könnte ungerechter sein, als die alte Grundsteuer B, die das Verfassungsgericht deshalb beanstandet hat.
Wenn es zu dem Thema Fragen, Ergänzungen oder Korrekturen gibt, bitten wir um Nachricht an unsere bekannte Mailadresse: IGKonradsheim@web.de
oder einfach eine Nachricht in den Briefkasten werfen von Pit oder mir.
(RU, 19.10.2024)
24. Okt 2024
Flyer Oktober 2024
Liebe Konradsheimer, Nachbarn und Freunde!
Trotz aller intensiver Bemühungen mit allen an dem Projekt Jahnshöfe in Erftstadt Konradsheim beteiligten Behörden, Firmen, Ämtern und den Anwohnern ein auf Vertrauen basiertes, offenes und ehrliches Miteinander zu regeln und zu gestalten, ist es leider immer wieder zu Kleinkriegsartigen Verhältnissen gekommen. Statt miteinander Probleme zu besprechen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und sich wie Erwachsene zu verhalten, gab es anscheinend immer wieder Versuche, die für Erftstadt so wichtige Investition zu behindern, zu blockieren oder zu erschweren. Wir haben als IG Konradsheimer Bürger mehrfach Verbesserungsvorschläge gemacht, um die Arbeiten vor Ort besser zu koordinieren, um die vorhersehbaren Verkehrsprobleme vom Abriss bis zur Fertigstellung reibungsloser zu gestalten. Unsere Vorschläge wurden, ohne uns zu hören, abgebügelt.
Wir waren die ganze Zeit über die schwierige Zusammenarbeit informiert und haben, wo es möglich war, geholfen Probleme aus der Welt zu schaffen. Wir haben, meist leider ohne Unterstützung aus dem Rathaus, in Gesprächen mit dem Investor und den Architekten die Belange unseres Ortes eingebracht, damit das Vorhaben ein Teil unseres Ortes wird. Wir wollten für die Neubürger in unserer Stadt erreichen, dass sie nicht in einer Art Kaserne leben, abgeschlossen von der Öffentlichkeit. Wir sind damit noch nicht fertig, denn es fehlen an vielen Stellen Hilfen für ältere Menschen, besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Es fehlen Ruhebänke in entsprechenden Abständen, Spazierwege, die auch mit einem Rollator oder Rollstuhl befahren werden können. Wir werden nicht aufgeben in unserem Bemühen den Neubürgern das Eingewöhnen zu erleichtern und mit ihnen gemeinsam den Alltag zu genießen aber auch zu helfen die Probleme des Alltags zu bewältigen.
Wir haben eine große Bitte
an alle Konradsheimer Mitbürger, alle Freunde und Nachbarn, Behörden, den Rat der Stadt, den Landkreis, NRW-Straßen, den Erftverband, die Presse und unsere einheimischen Firmen:
Bitte helfen Sie uns den Kleinkrieg endlich gemeinsam zu beenden.
Bitte helfen sie mit, die anstehende Probleme im Gespräch und gemeinsam zu lösen.
Bitte helfen Sie mit, den Konradsheimern und insbesondere den Neubürgern das Gefühl zu nehmen hier nicht willkommen zu sein.
Dies Vorhaben ist eine Herausforderung nicht nur für Konradsheim, sondern auch für Erftstadt, schon alleine durch die Größe und die Geschwindigkeit, mit der das Vorhaben realisiert wurde.
Aber wir sind überzeugt davon, dass das Vorhaben gut für die Bewohner, für Konradsheim und für Erftstadt ist.
Die Fraktionen im Rat der Stadt bitten wir dieses Vorhaben nicht zum Gegenstand von Wahlkampf oder parteipolitischem Klein-Klein zu machen. Bitte treten Sie gemeinsam dafür ein, dass dies Vorhaben ein Muster und Vorbild für Gemeinsamkeit und für Miteinander wird.
Wer sind wir?.
Die Interessengemeinschaft Konradsheimer Bürger e.V. hat sich vor mehr als 35 Jahren zusammengeschlossen, um die Interessen des kleinen Dorfes parteipolitisch neutral zu wahren. Dazu heißt es in unserer Satzung:
Wie treten gemeinsam für unsere Interessen, für unsere Gemeinschaft, für die Erhaltung von Brauchtum und für gute Nachbarschaft ein.
Konradsheim, den 14. Oktober 2024
24. Okt 2024
Flyer Oktober 2024
Die Interessengemeinschaft Konradsheimer Bürger e.V. hat sich vor mehr als 35 Jahren zusammengeschlossen, um die Interessen des kleinen Dorfes parteipolitisch neutral zu wahren. Dazu heißt es in unserer Satzung:
Wie treten gemeinsam für unsere Interessen, für unsere Gemeinschaft,
für die Erhaltung von Brauchtum und für gute Nachbarschaft ein.
Unsere Stadt Erftstadt im Herbst des Jahres 2024
Mal wieder sind wir mit dem Haushalt unserer Stadt Erftstadt in einer Notsituation. Jeder von uns ist davon betroffen, wirklich jeder! Es gibt sicher weit mehr als einen einzigen Grund, weshalb das so ist. Und ganz bestimmt gibt es für diese Lage keine einfachen Lösungen, die nicht schon versucht wurden. Die angekündigten Maßnahmen haben wohl viele Mitbürger gelesen, verstanden und erschreckt.
Und weshalb macht sich KONRADSHEIM darüber Sorgen?
Weil die Erfahrung uns gelehrt hat, dass die größeren Teile mit ihren Mehrheiten im Rat der Stadt besser mit Notsituationen umgehen können!
Vielleicht bin ich aber nicht der Einzige, der so denkt!
Die Situation in Erftstadt sollte gemeinsam mit einer über alle Parteien hinausgehenden Aktion erläutert werden und man sollte gemeinsam nach Lösungen suchen. Wenn man davon ausgeht, dass viele Kommunen das Problem haben und dabei die Partei des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin nicht wirklich eine Rolle spielt, dann ist gemeinsames Handeln angesagt! Das bedeutet aber auch, dass die Bürger beteiligt werden sollten, weit über die Parteigrenzen hinweg, denn die politischen Parteien vor Ort haben es über mehrere Wahlperioden hinweg nicht geschafft das Problem zu lösen. Das Problem ist für Erftstadt sehr dringend, weil absehbar für unsere Stadt über viele Jahre alle Handlungsspielräume verschlossen sind!
Zugleich mit einer Bürgerinitiative der Stadt Erftstadt sollte es eine Initiative der Firmen und des Handels entstehen. Die dafür notwendigen Unterlagen sollte die Stadt zur Verfügung stellen: Haushaltsunterlagen verständlich aufbereitet, ohne die vielen unverständlichen Klauseln: Was sind die dicksten Posten, wo klemmt es am meisten, für was braucht die Politik die Unterstützung der Bürger, wer kann helfen, was können wir selber tun? Aus meiner Sicht ist es Zeit, die parteipolitischen Brillen abzusetzen, alle Schuldzuweisungen zu begraben und sich endlich an einen Tisch zu setzen.
Ein Problem scheint zu sein, dass unsere Verwaltung ein eigenes Spiel spielt! Angestellte der Stadt erzählen von einem erschreckend hohen Krankenstand, andere erzählen von vielen unbesetzten Stellen. Was ist die Wahrheit? Was sind die Ursachen? Dazu ein Beispiel aus alten Zeiten: In einer Stadt, in der ich mehrere Jahre lebte, gab es sehr viele Beschwerden über das Postamt der Stadt. Das kam auch den Vorgesetzten des Postamtes in der Landeshauptstadt zu Ohren. Alle Mitarbeiter des Postamtes wurden daraufhin auf eine Mitarbeiterschulung geschickt. Und siehe da: die Beschwerden hörten auf und der Personalmangel normalisierte sich!
Rainer Urban
1. Vorsitzender
IG Konradsheimer Bürger e.V.
03. Oktober 2024
Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.
Verweigern
OK